1. Verurteilung zu 60 Tagessätzen je 30.000 €

Die Staatsanwaltschaft warf Jérôme Boateng vor, während eines Urlaubes in der Karibik vor drei Jahren seine Ex-Lebensgefährtin beleidigt und verletzt zu haben. Wörter wie „Schlampe, Hure und Fotze“ sollen gefallen sein. Staatsanwältin Stefanie Eckert bezeichnete in ihrem Plädoyer die Beziehung als toxisch. Sie forderte eine Haftstrafe auf Bewährung von anderthalb Jahren und eine Geldstrafe von 1,5 Millionen Euro.
Richter Dingerdissen sah letztlich keine gefährliche Körperverletzung und blieb unter dem geforderten Strafmaß. Er setzte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zum Höchstsatz von 30.000 € fest. Laut Anwältin der Ex-Freundin war auch die Gegenseite mit dem Urteil zufrieden. Boatengs Anwalt Kai Walden gab keine Stellungnahme ab.